Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhalten (§ 27)

Die Beurteilung des Arbeits-und Sozialverhaltens erfolgt im Zeugnis der Jahrgangsstufen 2 bis 4 durch Noten oder in verbalisierter Form durch schriftliche Aussagen nach § 73 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes.

 

Die Kompetenzraster der Münchhausen-Schule zum Arbeits-und Sozialverhalten orientieren sich an dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach § 2 des Hessischen Schulgesetzes und beurteilt die überfachlichen Qualifikationen der Schülerinnen und Schüler (Beschluss 10.05.2023)

 

Die Bewertungskriterien grenzen die einzelnen Stufen klarer voneinander ab und beschreiben die mit Ihnen verbundenen Intentionen. Sie sind nicht in Noten umrechenbar.

 

In den Elterngesprächen können Sie uns gerne auf das Verhalten Ihres Kindes ansprechen.

Gerne sind wir bereit Ihnen Auskunft darüber zu geben und gegebenenfalls mit Ihnen gemeinsam Ziele zu vereinbaren.

Bewertungskriterien für das Arbeitsverhalten

Bewertungskriterien für das Sozialverhalten